Langzeitparkieren - Berechtigung lösen
Berechtigung gilt nur für ein Autokennzeichen.
Achtung: Soll die Berechtigung für ein Kennzeichen eines Motorrads, Lastwagens/Car oder Anhängers bzw. Wohnwagens ausgestellt werden, so geben Sie im Kontaktformular unter "Weitere Bemerkungen" bitte die Art des Fahrzeuges an. Der Preis der verschiedenen Kategorien variiert gemäss Vollzugsverordnung zum Parkierungsreglement der Gemeinde Frick (s. Anhang).
Weitere Informationen finden Sie hier.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Kanzlei | 062 865 28 00 | kanzlei@frick.ch |
Bemerkung
Hinweis: Für die Bewilligung für das Langzeitparkieren wird nur das Kennzeichen registriert, aber keine Parkkarte ausgegeben.
Verfahren
Online-Formular
Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.