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Finanzkommission Einwohnergemeinde

Die Finanzkommission ist gemäss § 47 des Gemeindegesetzes zuständig für die Prüfung der Gemeinderechnungen und für die Stellungnahme zum Voranschlag. In Frick ist sie gemäss Gemeindeverordnung ausserdem bei wichtigen Finanzgeschäften zu konsultieren und für die Protokollprüfung zuständig.
Die Finanzkommission zählt in Frick 5 Mitglieder, die durch Volkswahl auf eine vierjährige Amtsdauer bestimmt werden.

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Finanzkommission Einwohnergemeinde
5070 Frick

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