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Stundungsgesuche

Bei Vorliegen besonderer Verhältnisse können für Steuerbeträge Ratenzahlungen bewilligt werden. Die Ratenzahlungen sind so festzusetzen, dass Rückstände in absehbarer Zeit aufgeholt werden und nicht noch mehr Steuerschulden auflaufen. Hier können Sie den Ratenplan online beantragen oder das untenstehende Stundungsgesuch einreichen.

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