Einladung eines ausländischen Gastes
Falls dies zutrifft, muss die visumspflichtige Person das Formular "Garantieerklärung" an seine Gastgeber in der Schweiz weiterleiten. Die Gastgeber geben das Gesuch am Schalter der Einwohnerkontrolle zur Erstabklärung ab. Wir leiten das Gesuch an das Migrationsamt des Kantons Aargau weiter. Der Entscheid über die Erteilung des Visums wird durch die Schweiz. Auslandvertretung mitgeteilt.
Preis
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerdienste | 062 865 28 30 | einwohnerdienste@frick.ch |