Bestattungen
Die Gemeindekanzlei (allenfalls das Alterszentrum Bruggbach oder das Bestattungsunternehmen) informieren das Regionalzivilstandsamt Laufenburg.
Checkliste für die Angehörigen:
- Vereinbarung Bestattungstermin mit Pfarramt
- Festlegen der Bestattungs- und Grabart (s. Merkblatt), sofern von der verstorbenen Person bei der Gemeindekanzlei kein Bestattungswunsch hinterlegt ist.
Sie bestellt das Grabkreuz und erteilt gegebenenfalls den Kremationsauftrag.
- evtl. Auftrag für Todesanzeige Presse
- evtl. Druck und Versand Leidzirkulare (bitte eine Todesanzeige für Anschlagkasten Gemeindehaus abgeben)
- evtl. Organisation Leidmahl
- evtl. Benachrichtigung Arbeitgeber bzw. Pensionskasse, Vereine, Klassenkameraden, Versicherungen
- Nachlassregelung
Zugehörige Objekte
Name | |||
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Merkblatt_Friedhof_neu-Frick.pdf (PDF, 2.38 MB) | Download | 0 | Merkblatt_Friedhof_neu-Frick.pdf |
Name | Telefon | Kontakt |
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Kanzlei | 062 865 28 00 | kanzlei@frick.ch |