Einwohnerdienste
Die Abteilung Einwohnerdienste ist das Empfangsbüro der Gemeinde. Hier melden Sie Ihren Zuzug, Umzug oder Wegzug. Dies können Schweizer Bürger sowie EU/EFTA-Staatsangehörige, die von einem anderen Kanton zuziehen, einfach von zu Hause aus über das Onlineportal "eUmzug" erledigen. EU/EFTA-Staatsanghörige, die vom Ausland oder Drittstaatsanghörige, müssen für die Anmeldung persönlich bei der Einwohnerdienste vorsprechen.
Den Besitz eines Hundes melden Sie ebenfalls bei uns.
Zudem können Sie die Ausstellung einer Identitätskarte beantragen und die Niederlassung oder die Personalien bescheinigen lassen.
Öffnungszeiten
Fr 8.00 - 14.00 Uhr oder nach tel. Vereinbarung
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Zugehörige Objekte
Name | Verantwortlich | Telefon |
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Name |
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Name | Beschreibung |
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Frage |
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Für eine ID wenden Sie sich an die Einwohnerkontrolle. Bringen Sie Ihre alte Identitätskarte sowie ein Foto (siehe Bild) mit. Beachten Sie, dass der Hintergrund neutral und der Mund geschlossen ist. Zudem darf das Foto nicht älter als ein Jahr sein. Wenn Sie Ihre ID verloren haben, müssen Sie dies bei der Polizei melden und die Verlustanzeige mitbringen. Für einen Pass wenden Sie sich ans Passamt in Aarau. Dafür müssen Sie vorgängig einen Termin vereinbaren (www.schweizerpass.ch oder Tel. 062 835 19 28). Hinweis: Es lohnt sich das Kombiangebot zu nutzen, mit dem Sie beides (ID und Pass) vergünstigt beim Passamt erhalten. |
Alle Informationen finden Sie auf der Hompage der nationalen Hundedatenbank Amicus (www.amicus.ch) WICHTIG: jeder neue Hund muss bei der Gemeinde gemeldet werden! Wenn Sie das erste Mal einen Hund anschaffen, müssen Sie sich zuerst bei der Gemeinde für Amicus registrieren lassen. Beim Tierarzt müssen Sie Ihren Hund mit einem Mikrochip kennzeichnen lassen. Bei Fragen hilft Ihnen die Abteilung Einwohenrdienste weiter. Hundesteuer: Für jeden Hund wird gem. Hundeverordnung Aargau eine Taxe erhoben. Anfangs Mai wird die entsprechende Rechnung jedem Hundehalter zugestellt. |
Stellen Sie ein schriftliches Gesuch (per Post oder Mail) mit einem Interessennachweis bei der Einwohnerkontrolle. Die Auskunft ist gebührenpflichtig. Im Interesse des Datenschutzes werden keine telefonischen Auskünfte sowie keine Auskünfte am Schalter erteilt! Siehe auch unter Adressauskunft |