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Kirchen

Im Kanton Aargau sind die evangelisch-reformierte, die römisch-katholische und die christkatholische Kirche als Landeskirchen anerkannt und auf Grund ihrer öffentlich-rechtlichen Selbstständigkeit berechtigt, Steuern zu erheben. Alle anderen Religionsgemeinschaften unterstehen dem Privatrecht und sind meist als Vereine organisiert.

Informationen zu den einzelnen Kirchgemeinden finden Sie hier: