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Parkkarten

Das gültige Parkierungsreglement der Gemeinde Frick finden Sie hier.

Es werden die folgenden Parkkarten ausgegeben:

  • Gemeinde- und Lehrpersonal mit Arbeitsort in Frick: Monatsparkkarte A/O (oberirdisch) oder Monatsparkkarte A/T (Tiefgarage) -> Tagesparkkarten können direkt bei der Gemeindeverwaltung oder den Schulsekretariaten bezogen werden.
  • Berufstätige mit Arbeitsort Frick: Monatsparkkarte B/O
  • Einwohner und Einwohnerinnen mit Wohnsitz Frick: Monatsparkkarte C/O (Maximal werden 20 Parkkarten pro Jahr ausgegeben. Diese Anzahl ist aktuell erreicht, so dass keine weiteren Karten vergeben werden können).
  • Dauerparkieren (Langzeitparkieren): Berechtigung zum Parkieren eines Fahrzeuges auf öffentlichem Grund. Die Bewilligung wird auf ein Kontrollschild ausgestellt. Es muss keine Karte im Fahrzeug hinterlegt werden.

 

Achtung: Bitte füllen Sie dieses Formular nur aus, wenn Sie einen Personenwagen (Auto) abstellen möchten. Sollten Sie einen Lastwagen, Anhänger oder andere Gefährte abstellen möchten, bitten wir Sie, sich bei der Kanzlei zu melden.

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