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Langzeitparkieren - Berechtigung lösen

Sie können hier eine Berechtigung für Personenwagen gemäss Vollzugsverordnung zum Parkierungsreglement beim Empfangsbüro lösen (s. Anhang).

Berechtigung gilt nur für ein Autokennzeichen.

Achtung: Soll die Berechtigung für ein Kennzeichen eines Motorrads, Lastwagens/Car oder Anhängers bzw. Wohnwagens ausgestellt werden, so geben Sie im Kontaktformular unter "Weitere Bemerkungen" bitte die Art des Fahrzeuges an. Der Preis der verschiedenen Kategorien variiert gemäss Vollzugsverordnung zum Parkierungsreglement der Gemeinde Frick (s. Anhang).

Weitere Informationen finden Sie hier.

Zugehörige Objekte

Bemerkung

Bitte füllen Sie das Formular aus. Bei einem Bezug für ein Jahr erhalten Sie 10 % Rabatt.

Hinweis: Für die Bewilligung für das Langzeitparkieren wird nur das Kennzeichen registriert, aber keine Parkkarte ausgegeben.

Verfahren

Nach dem Auslösen Ihrer Bestellung, wird diese das Empfangsbüro baldmöglichst bearbeiten.

Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.