Einbürgerungsverfahren
Möchten Sie sich in eine aargauische Wohngemeinde einbürgern lassen? Möchten Sie aus dem Aargauer oder aus dem Schweizer Bürgerrecht entlassen werden? Brauchen Sie Informationen zum Ortsbürgerrecht? Auf diesen Seiten finden Sie alles Wissenswerte rund ums Thema.
Einbürgerung von Schweizern
Für die Aufnahme von Schweizern ins Bürgerrecht der Gemeinde Frick und des Kantons Aargau ist der Gemeinderat zuständig. Bezüglich der Informationen, Rechtsgrundlagen und Formulare können Sie sich bei der Gemeindekanzlei in Frick erkundigen.
Aufnahme ins Ortsbürgerrecht
Nach aargauischem Recht können auf Gemeindeebene Ortsbürgergemeinden als selbständige öffentlich-rechtliche Körperschaften bestehen. Die Ortsbürgergemeinde Frick hat am 8. Juni 2001 ein Reglement über die Aufnahme ins Ortsbürgerrecht von Frick. Für weitere Informationen können Sie sich bei der Gemeindekanzlei in Frick melden.
Preis
Zugehörige Objekte
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Flyer_Einburgerungsleitfaden_A5.pdf (PDF, 1.42 MB) | Download | 0 | Flyer_Einburgerungsleitfaden_A5.pdf |
Name | Telefon | Kontakt |
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Kanzlei | 062 865 28 00 | kanzlei@frick.ch |