Abmeldung
Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug bei unserem Schalter abmelden. Ab September 2017 können Sie sich auch online per eUmzug abmelden.
Bei Schalterabmeldung von Personen mit Schweizerbürgerrecht benötigen wir folgende Unterlagen:
- Persönlicher Ausweis
- Meldebestätigung
Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir von Ihnen:
- Ausländerausweis
- Meldebestätigung
Die Abmeldung aus unserer Gemeinde ist gratis.
Preis
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerdienste | 062 865 28 30 | einwohnerdienste@frick.ch |