Verlust des Passes
Das genaue Vorgehen finden Sie auf der Seite vom Bund .
Taucht ein gestohlen oder verloren gemeldeter Pass wieder auf, müssen Sie ihn annullieren lassen und dürfen ihn nicht wieder gebrauchen, da er auf einer polizeilichen Fahndungsliste erfasst ist.
Der Pass kann nicht mehr bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden - nur Identitätskarten
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerdienste | 062 865 28 30 | einwohnerdienste@frick.ch |