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Inhalt

Regionales Steueramt

Das Regionale Steueramt wird für die Gemeinden Densbüren, Frick, Oberhof, Wittnau und Wölflinswil in Frick geführt.

  • Führung des Steuerregisters
  • Kontrolle über den Eingang der diversen Steuererklärungen
  • Behandlung der Fristerstreckungsgesuche
  • Prüfung der Steuererklärungen
  • Festsetzen der Steuerbeträge
  • Steuerberechnung
  • Veranlagung von Grundstückgewinn-, Jahres- und Sondersteuern
  • Behandlung der Einsprachen und Anfragen in Zusammenarbeit mit den Steuerkommissionen
  • Protokollführung der 5 Steuerkommissionen
  • Veranlassung von Grundstückschätzungen
  • Amtshilfe gegenüber Steuerbehörden usw.
  • Vorbereiten und Mithilfe beim Erstellen der AHV-Meldungen an die jeweiligen Sozialversicherungsanstalten
  • Interessenwahrung gegenüber kantonalen und interkantonalen Instanzen
  • Vernehmlassung zu Steuererlassen
  • Vorbereitung und Vernehmlassung im Ordnungsbussenverfahren
  • Sicherstellung eines einheitlichen Vollzugs gem. Gesetzgebung
  • Zusammenarbeit mit den Steuerbezugsorganen


Für den Steuerbezug ist jeweils die Finanzverwaltung in ihrer Wohngemeinde verantwortlich. Sie ist auch zuständig für Fragen betreffend Zahlungsfristen, Ratenzahlungen und Erlassgesuchen.

Kontakt

Regionales Steueramt
Gemeindehausplatz 1
Postfach 177
5070 Frick
Tel. 062 865 28 90
steuern@frick.ch

Öffnungszeiten

Mo-Do 8.00 - 11.30 und 13.30 - 16.30, Mo bis 18.00 Uhr
Fr 8.00 - 14.00 Uhr oder nach tel. Vereinbarung

Personen

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