AHV-Zweigstelle: Gemeinde
Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) besteht aus einer Versicherung für pensionierte
Personen sowie einer für Hinterlassene (Witwen, Witwer und Waisen)
Beiträge
Die AHV wird mit Beiträgen der Arbeitgeber und der versicherten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
sowie von Bund und Kantonen finanziert. Der Beitragssatz beträgt 8.4%. 4.2% des Lohnes wird der
Arbeitnehmerin bzw. dem Arbeitnehmer für die AHV abgezogen, 4.2% des Lohnes zahlt der Arbeitgeber. Es ist wichtig, die AHV-Beiträge lückenlos zu zahlen. Fehlende Beitragsjahre führen zu einer Kürzung der Rente.
Altersrenten
Altersrenten erhalten Frauen ab 64 Jahren und Männer ab 65 Jahren. Die Minimalrente beträgt zur Zeit Fr. 1055.-- pro Monat, die Maximalrente Fr. 2110.--. Die Höhe der Rente
hängt von den geleisteten Beiträgen ab.
Hinterlassenenrenten
Neben den Altersrenten werden Zusatzrenten, Kinderrenten, Waisenrenten, Witwenrenten, Witwerrenten und Hilflosenentschädigungen ausgerichtet.
Ausgleichskassen
Die AHV-Beiträge werden durch die AHV-Ausgleichskassen eingezogen. Sie führen für jede versicherte
Person ein individuelles Konto, wo alle Einkommen und die Zahl der Beitragsjahre eingetragen sind. Die Ausgleichskasse ist die Anlaufstelle für alle Auskünfte zur AHV. Detaillierte Informationen finden Sie auf der AHV-Website.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Kanzlei | 062 865 28 00 | kanzlei@frick.ch |